Patienteninformation zum Datenschutz
Informationspflichten gegenüber Patienten im Krankenhausbereich auf der Grundlage Art. 12 ff. DS-GVO / § 14 ff. KDG
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem katholischen Datenschutzgesetz (KDG)ergeben sich die Informationspflichten gegenüber den Betroffenen aus den Art. 13 und 14 DS-GVO. Demgemäß sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unser Krankenhaus Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
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1. Verantworlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Sankt Elisabeth Krankenhaus Eutin GmbH
Plöner Straße 42, 23701 Eutin
E-Mail: info@sek-eutin.de
Telefon: +49 (0)4521-8020
Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:
Petra Heidkamp
– Datenschutzbeauftragte –
Plöner Str. 42, 23701 Eutin
E-Mail: datenschutz@sek-eutin.de
2. Zweck der Datenverarbeitung
Im Rahmen Ihrer Behandlung werden Daten über Ihre Person, Ihren sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, erfasst, gespeichert, verarbeitet, abgefragt, genutzt, übermittelt usw. insgesamt spricht man von der „Verarbeitung“ Ihrer Daten. Dieser Begriff der „Verarbeitung“ bildet den Oberbegriff über alle diese Tätigkeiten. Die Verarbeitung von Patientendaten Elisabeth Krankenhaus Eutin ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt oder Sie als Patient hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben.
Für Ihre patientenbezogene Versorgung/ Behandlung notwendig sind dabei insbesondere Verarbeitungen Ihrer Daten aus präventiven, diagnostischen, therapeutischen, kurativen und auch nachsorgenden Gründen. Ebenso erfolgen Verarbeitungen – im Sinne einer bestmöglichen Versorgung – im Hinblick auf interdisziplinäre Konferenzen zur Analyse und Erörterung von Diagnostik und Therapie, zur Vor-, Mit-, Weiterversorgung bzgl. Diagnostik, Therapie sowie Befunden. Daneben werden Arztbriefe/ Berichte geschrieben und es erfolgen Verarbeitungen aus Qualitätssicherungsgründen, zum Erkennen und Bekämpfen von Infektionen und abrechnungstechnischen Gründen.
Neben diesen patientenbezogenen Verarbeitungen bedarf es auch einer verwaltungsmäßigen Abwicklung Ihrer Behandlung. Dies bedingt im Wesentlichen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Abrechnung Ihrer Behandlung, aus Gründen des Controllings/ der Rechnungsprüfung, zur Geltendmachung, Ausübung sowie Verteidigung von Rechtsansprüchen, usw. Ferner erfolgen Datenverarbeitungen zu Zwecken der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens oder zu gesetzlich vorgesehenen Meldepflichten (z.B. an die Polizei aufgrund des Melderechts, an staatliche Gesundheitsämter aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, an Krebsregister) sowie nicht zuletzt aus Gründen der Betreuung und Wartung von IT-Systemen und Anwendungen, usw.
3. Von wem erhalten wir Ihre Daten?
Die entsprechenden Daten erheben wir grundsätzlich – sofern möglich – bei Ihnen selbst. Weiter erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten von anderen Krankenhäusern, die etwa Ihre Behandlung durchgeführt haben, von niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, usw. Diese werden in unserem Krankenhaus im Sinne einer einheitlichen Dokumentation mit Ihren übrigen Daten zusammengeführt.
4. Wer hat Zugriff auf Ihre Daten?
Die an Ihrer Behandlung beteiligten Personen haben Zugriff auf Ihre Daten, wozu etwa auch Ärzte anderer Abteilungen zählen, die an einer fachübergreifenden Behandlung teilnehmen oder die Verwaltung, die die Abrechnung Ihrer Behandlung vornimmt.
Ihre Daten werden von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet. Dieses Personal unterliegt entweder dem sog. Berufsgeheimnis oder einer Geheimhaltungspflicht.
Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten wird gewährleistet!
5. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten
Die Grundlage dafür, dass die Sankt Elisabeth Krankenhaus Eutin GmbH Ihre Daten datenschutzrechtlich verarbeiten darf, ergibt sich hauptsächlich daraus, dass das Krankenhaus für die Versorgung und Behandlung von Patienten zuständig ist. Auf dieser Grundlage gibt es unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die eine Verarbeitung der Daten erlauben.
Genannt sei hier insbesondere die sog. EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) / das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), z.B. Art. 6, 9 DS-GVO, §§ 6, 11 KDG, die ausdrücklich regeln, dass Daten von Patienten verarbeitet werden dürfen. Daneben finden sich Grundlagen im deutschen Recht, etwa in dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), z.B. § 301 SGB V, in dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 22 BDSG und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sowie in den §§ 630 ff. BGB, die eine Verarbeitung Ihrer Daten voraussetzen.
Als Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung seien hier insbesondere genannt:
- Datenverarbeitungen zum Zwecke der Durchführung sowie Dokumentation des Behandlungsgeschehens einschließlich des innerärztlichen und interprofessionellen Austauschs über den Patienten für die Behandlung (Art. 9 Abs. 2h, Abs. 3, Abs. 4 DS-GVO i.V.m. §§ 630a ff, 630f BGB i.V.m. ggf. entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, sofern vorhanden),
- Datenübermittlung an „Externe“ im Sinne einer gemeinsamen Behandlung (im Team), z.B. Krankenhausseelsorger, Zuziehung externer Konsiliarärzte, z.B. Labor, Telemedizin, sowie Zuziehung externer Therapeuten (Art. 9 Abs. 2h, Abs. 3, (, Abs.4) DS-GVO i.V.m. ggf. entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, sofern vorhanden),
- Datenübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen zum Zwecke der Abrechnung (Art. 9 Abs. 2h, Abs. 3, Abs. 4 DS-GVO i.V.m. § 301 SGB V),
- Datenübermittlung zu Zwecken der Qualitätssicherung (Art. 9 Abs. 2i DS-GVO i.V.m. § 299 SGB V i.V.m. § 136 SGB V bzw. den Richtlinien des G-BA), usw.
Daneben sind Verarbeitungen auch in Fällen zulässig, in denen Sie uns Ihre Einwilligung erklärt haben.
6. Notwendigkeit der Anfrage Ihrer Personalien
Die ordnungsgemäße administrative Abwicklung Ihrer Behandlung bedingt die Aufnahme Ihrer Personalien.
7. Mögliche Empfänger Ihrer Daten
Ihre Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen bzw. etwaiger vorliegender Einwilligungserklärungen erhoben und ggf. an Dritte übermittelt. Als derartige Dritte kommen insbesondere in Betracht:
- gesetzliche Krankenkassen sofern Sie gesetzlich versichert sind,
- private Krankenversicherungen sofern Sie privat versichert,
- Unfallversicherungsträger,
- Hausärzte,
- weiter-, nach- bzw. mitbehandelnde Ärzte, SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung),
- andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder Behandlung,
- Rehabilitationseinrichtungen,
- Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste,
- externe Datenverarbeiter (sog. Auftragsverarbeiter).
8. Welche Daten werden im Einzelnen übermittelt
Sofern Daten übermittelt werden, hängt es im Einzelfall vom jeweiligen Empfänger ab, welche Daten dies sind. Bei einer Übermittlung entsprechend § 301 SGB V an Ihre Krankenkasse / die zuständige kassenärztliche Vereinigung handelt es sich zum Beispiel um folgende Daten:
- Name des Versicherten,
- Geburtsdatum,
- Anschrift,
- Krankenversichertennummer,
- Versichertenstatus,
- den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen, die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung sowie, falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse die medizinische Begründung, bei Kleinkindern bis zu einem Jahr das Aufnahmegewicht,
- Datum und Art der jeweils im Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstigen Prozeduren,
- den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung sowie die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die
Nebendiagnos, - Angaben über die im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten
Rehabilitationsmaßnahmen sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter
Einrichtungen.
9. Widerruf erteilter Einwolligungen
Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie dem Krankenhausträger gegenüber erklärt haben, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diese Erklärung können Sie – schriftlich / per Mail / Fax – an das Krankenhaus richten. Einer Angabe von Gründen bedarf es dafür nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.
10. Wahrnehmung berechtigter Interessen
Sofern das Elisabeth Krankenhaus zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Sie selbst oder Ihre Krankenkasse gezwungen ist, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die vom Krankenhaus gestellte Rechnung nicht beglichen wird, muss das Krankenhaus (zu Zwecken der Rechteverfolgung) die dafür notwendigen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Behandlung offenbaren.
11. Speicherung Ihrer Daten
Wir sind gem. § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen. Dieser Verpflichtung kann das Krankenhaus in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Patientenakte nachkommen. Diese Patientendokumentation wird auch nach Abschluss Ihrer Behandlung für lange Zeit vom Krankenhaus verwahrt. Auch dazu ist das Krankenhaus gesetzlich verpflichtet.
Mit der Frage, wie lange die Dokumente im Einzelnen aufzubewahren sind, beschäftigen sich viele spezielle gesetzliche Regelungen. Zu nennen sind etwa hier die Röntgenverordnung (RöV), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Transfusionsgesetz (TFG), und viele mehr. Diese gesetzlichen Regelungen schreiben unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vor.
Daneben ist zu beachten, dass das Sankt Elisabeth Krankenhaus Patientenakten auch aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche, die Patienten gegenüber dem Krankenhaus geltend machen, gemäß § 199 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spätestens in 30 Jahren verjähren. Ein Haftungsprozess könnte also erst Jahrzehnte nach Beendigung der Behandlung gegen das Krankenhaus anhängig gemacht werden. Würde das Krankenhaus mit der Schadensersatzforderung eines Patienten wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers konfrontiert und wären die entsprechenden Unterlagen inzwischen vernichtet, könnte dies zu erheblichen prozessualen Nachteilen für das Krankenhaus führen.
Aus diesem Grunde wird Ihre Patientenakte bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt.
12. Ihre Rechte
Ihnen stehen sog. Betroffenenrechte zu, d.h. Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber dem Krankenhausträger gelten machen. Sie ergeben sich aus der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG):
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO /§ 17 KDG
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten. - Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO/ § 18 KDG
Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden. - Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO/ § 19 KDG
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO / § 20 KDG
Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken.
13. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Unabhängig davon, dass es Ihnen auch freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde,
wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos
erfolgen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Ihre Klinikleitung
Stand: 10.06.2025