Wiederaufnahme des Regelbetriebs zum 1. Februar 2021
Das Sankt Elisabeth Krankenhaus Eutin wird zum kommenden Montag (1. Februar 2021) in Absprache mit dem Gesundheitsamt Ostholstein den Regelbetrieb wieder aufnehmen.
„Das bedeutet, dass wir Geriatrie-, Palliativ- und Demenz-Patienten wieder regulär stationär aufnehmen und behandeln“, so Geschäftsführer Dirk Beutin. „Die Klinik wird schrittweise wieder hochgefahren, weil noch nicht alle Mitarbeiter wieder an Bord sind. Neu ist, dass wir eine besonders abgeriegelte Station mit eigenem Eingang einrichten, um aus den umliegenden Kliniken gegebenenfalls auch noch infektiöse, geriatrische SARS-Cov2-Patienten (Covid-19) oder solche mit überstandener SARS-Cov2-Infektion aufnehmen zu können. So sind wir in der Lage in der Region unseren Beitrag zur Bewältigung der Pandemie zu leisten“, so Beutin weiter. Auf dieser Station werden nur geimpfte Mitarbeiter bzw. solche mit überstandener SARS-Cov2-Infektion arbeiten.
„In Abstimmung mit einer Krankenhaushygienikerin und dem Gesundheitsamt Ostholstein haben wir ein neues Hygienekonzept mit weitreichenden Maßnahmen zur Vermeidung eines Eintrages und einer Ausbreitung im Haus umgesetzt“, erläutert der Ärztliche Direktor Dr. Hartmut Niefer. „Eine 100-prozentige Sicherheit kann es leider nicht geben, aber wir tun alles, um unsere Patienten und Mitarbeiter bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Voraussetzung für die Aufnahme in unsere Klinik ist, dass Patienten in der Vorklinik einen PCR-Test mit negativem Ergebnis haben. Außerdem werden alle Patienten in unserem Haus noch intensiver getestet, nämlich mit einem Schnelltest bei der Aufnahme sowie weiteren Testungen, die wir in regelmäßigen Abständen im Verlauf des stationären Aufenthalts hier bei uns durchführen.“
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses mit Patientenkontakt werden auch weiterhin täglich vor Dienstbeginn mittels eines Schnelltests auf eine Covid-Infektion getestet, alle anderen Mitarbeiter erhalten ebenfalls weiterhin das Angebot sich jederzeit testen zu lassen. Im gesamten Haus herrscht ausnahmslos FFP2-Maskenpflicht. Alle impfwilligen Mitarbeiter und damit ein bedeutender Großteil aller Mitarbeiter, konnten bereits mit der ersten Impfung versorgt werden.